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Gesuche um finanzielle Projektunterstützung

Beiträge der GBB können an nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Projekte im Kanton Baselland, primär im sozialen, sofern es die finanziellen Mittel erlauben, auch im kulturellen Bereich zugesprochen werden. An Einzelpersonen werden keine Beiträge ausgerichtet.
 
Die GGB gewährt einmalige Start- und Überbrückungshilfen für die Realisierung gemeinnütziger Projekte. Sie fördert die Freiwilligenarbeit und spricht daher keine Beiträge an Betriebskosten und Defizitgarantien. Vergabungen erfolgen grundsätzlich im Rahmen des Vermögenertrags.
 
Beitragsgesuche sind schriftlich an die GGB zu richten. Die für den Entscheid notwendigen Angaben (Projektbeschrieb, Budget) sind vollständig beizulegen. Die Gesuche werden im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung (4-5mal pro Jahr) geprüft. Der Entscheid wird den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der GGB.

Bitte richten Sie Ihr Gesuch an folgende Adresse:

 
oder
 
Gemeinnützige Gesellschaft Baselland
Postfach 562
4410 Liestal